Ortsbeirat - Unkelbach

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Die Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz regelt im § 75 die Aufgaben von Ortsbeiräten.

 

Danach hat der Ortsbeirat u.a.

  • die Belange des Ortsbezirks in der Gemeinde zu wahren und die Gemeindeorgane durch Beratung, Anregung und Mitgestaltung zu unterstützen.
  • Er ist zu allen wichtigen Fragen, die den Ortsbezirk berühren, vor der Beschlussfassung des Stadtrates zu hören.

Einladungen zu den OBR Sitzungen

Protokolle der öffentlichen Sitzungen

Infos zu den OBR Wahlen 2024

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Wahl des Ortsvorstehers 2024                 Wahlbeteiligung 67,5 %